Hier findet Ihr/finden Sie alle wichtigen Informationen über den Förderverein der Käthe-Kollwitz-Schule.

Aktuelles

Hinweise, Termine, Änderungen, Mitteilungen...

Im Sommer 2023 gab es eine kleine Wachablösung im Vorstand des Fördervereins. Tina Macht ist die neue Kassiererin des Vereins und seit Ende 2023 ist Henning Krüger als 1. Vorsitzender hinzugestoßen. Markus Wilming steht dem Förderverein weiterhin als 2. Vorsitzender zur Verfügung. Wir danken Andrea Koers und Anja Feldkämper, die nach langjähriger Tätigkeit im Vorstand ausgeschieden sind, für ihre Unterstützung der Käthe-Kollwitz-Schule.  

Folgende Projekte, Maßnahmen und Aktionen hat der Förderverein im Jahr 2022 unterstützt bzw. finanziert:

  • Koordination und Abwicklung des Schulbuchkaufes
  • finanzielle Unterstützung des Schulplaners
  • Übernahme der Wartungskosten für den Wasserspender
  • Förderung von "Kulturthemen", Kostenübernahme für die Fortbildung zum Streitschlichter
  • finanzielle Unterstützung "BIG Challenge"
  • Unterstützung finanzschwacher Schülerinnen und Schüler bei Klassenfahrten
  • Unterstützung der Medienscout-Ausbildung

Vorstellung- Allgemeines

Werden auch Sie Mitglied und unterstützen diese Idee!

Was ist der Förderverein?

Der gemeinnützige Verein der Freunde und Förderer der KKS ist 1991 als Zusammenschluss von Eltern, Lehrern und anderen Personen gegründet worden und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule in ideeller und materieller Form zu fördern.

Welche Ziele verfolgt der Förderverein?

Der Förderverein der KKS e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, schnell, unbürokratisch und selbstlos immer dann einzuspringen, wenn pädagogisch wichtige Bedürfnisse einzelner Kinder oder der Schulgemeinschaft an mangelndem Geld zu scheitern drohen. Weiterhin möchte er die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der KKS in ideeller und finanzieller Weise unterstützen. Er erfüllt diese Aufgabe durch
· Pflege des Kontaktes zu allen am Schulleben Beteiligten
· Förderung von Schulveranstaltungen
· materielle Hilfe für die Einrichtung und Ausstattung der Schule
· Unterstützung bedürftiger SchülerInnen bei mehrtägigen Fahrten

Wie werde ich Mitglied und was kostet die Mitgliedschaft?

Ganz einfach: den Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein der KKS e.V. downloaden, ausfüllen, per mail an Foerderverein@kks-emsdetten.de senden und den auf der Mitgliederversammlung vom 24.11.2004 festgelegten Mindestbeitrag von 12 € auf u.g. Konto überweisen.
Sollten Sie sich nicht für eine Mitgliedschaft entscheiden können, wären wir auch für eine einmalige Spende dankbar!
Für Spenden können die Kontoauszüge als Beleg beim Finanzamt eingereicht werden.

Unsere Bankverbindung

Verbundsparkasse Emsdetten/ Ochtrup
IBAN: DE57 4015 3768 0005 2086 01
BIC:    WELADED 1EMS

Zum Schluss noch eine Bitte: Erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Damit ersparen Sie uns viel Arbeit!

Satzung

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Förderverein KKS". Der Verein soll in das
Vereinsregister eingetragen werden.
Der Sitz des Vereins ist Emsdetten. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rheine.

§ 2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
der §§ 51 bis 68 Abgabeordnung (AO), und zwar die ideelle und materielle Förderung
der Käthe- Kollwitz- Realschule Emsdetten, insbesondere die Unterstützung der
pädagogischen und sozialen Anliegen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für
Schüler und Lehrer, die Betreuung der Schüler in sozialer Hinsicht und die Förderung
des Kontaktes zwischen Schule, Eltern, Schülern und Freunden der Schule. Der Verein
ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft
1) Mitglied kann jeder werden, der den Vereinszwecken dienen will und voll
geschäftsfähig ist.
2) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung erworben.
3) Der Austritt kann jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich, persönlich oder
per E-Mail erklärt werden. Der Austritt wird zum Schluss des jeweiligen
Geschäftsjahres wirksam.
4) Der Vorstand kann Mitglieder aus dem Verein ausschließen, wenn sie gegen
Vereinsziele verstoßen haben oder mit der Beitragszahlung mehr als ein Jahr im
Verzug sind.

§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 Beiträge
1) Der Mindestbeitrag beträgt 1,00/ 1,50/ 2,50/ 5,00 € pro Monat. Er kann durch
Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
2) Jedem Mitglied bleibt es überlassen, einen höheren Beitrag zu entrichten.
3) Der Beitrag wird mit Beginn des Geschäftsjahres fällig.

§ 6 Organe
Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung

§ 7 Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus:
1. dem jeweiligen Vorsitzenden
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
3. dem Kassierer
2) Der Vorsitzende führt die Geschäfte im Sinne des Vereinszweckes (§2) und nach
den Beschlüssen des Vorstandes sowie der Mitgliederversammlung.
3) Der Vorsitzende erhält für seine Tätigkeit im Verein keine Vergütung.
4) Die Wahl der Vorstandsmitglieder (Ziff. 1a-e) erfolgt durch die
Mitgliederversammlung für zwei Jahre.
5) Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins sind der 1.
Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, und zwar jeder für sich, berechtigt.

§ 8 Vorstandssitzungen
1) Der Vorsitzende ruft den Vorstand nach Bedarf schriftlich oder per E-Mail unter
Angabe der Tagesordnung zu Sitzungen ein. Er muss ihn einberufen, wenn
mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies fordern.
2) Der Vorstand kann nicht stimmberechtigte Personen zur Beratung hinzuziehen.
3) Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Beschlüsse des Vorstandes werden in
einem Sitzungsprotokoll niedergelegt, das von einem zu Beginn einer Sitzung
gewählten Schriftführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

§ 9 Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr
im ersten Quartal vom 1. Vorsitzenden einberufen. Sie ist auch einzuberufen,
wenn mindestens 10% der Mitglieder des Vereins dies durch einen schriftlichen
Antrag verlangen. In diesem Fall muss die Einberufung der
Mitgliederversammlung spätestens innerhalb von sechs Wochen erfolgen.
2) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der
Tagesordnung mindesten zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung auf der
öffentlich zugänglichen Homepage der Käthe-Kollwitz-Schule und einem
Hinweis in der örtlichen Presse.
3) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
4) Zur Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder
erforderlich.
5) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder dem Stellvertreter
geleitet. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll
niedergelegt und einem zu Beginn einer Versammlung gewählten Schriftführer
und dem Versammlungsleiter unterzeichnet.

§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Festlegen der Jahresarbeit
2. Entgegennahme des Geschäftsberichtes und Aussprache über den Bericht.
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahl der Vorstandsmitglieder
5. Wahl des Kassenprüfers
6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen

§ 11 Kassenprüfer
Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgt durch einen von der Mitgliederversammlung
für die Dauer von zwei Jahren zu wählenden Prüfer.

§ 12 Einnahmen und Ausgaben
1) Die Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 13 Auflösung und Wegfall des Vereinszwecks
1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen
Zweckes fällt das gesamte Vermögen an die Stadt Emsdetten, die es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Käthe- Kollwitz- Schule
Emsdetten zu verwenden hat.
2) Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen
Zweckes kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen
Mitgliederversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der Erschienenen beschlossen
werden.
3) Ein entsprechender Beschluss ist dem zuständigen Finanzamt rechtzeitig
mitzuteilen.

Tag der Neufassung 24.03.2014

Beitrittserklärung

Das Formular für die Beitrittserklärung kann unter dem Link heruntergeladen werden:

Beitrittserklärung (Word-Datei)

Wer die Mitgliedschaft im Förderverein KKS. e.V. beenden möchte, kann dies kurzfristig schriftlich tun. 
Dazu reicht eine formlose E-Mail an die Schule ( Foerderverein@kks-emsdetten.de) oder ein kurzes Schreiben, das an die Schule adressiert ist oder im Sekretariat abgegeben werden kann.

Der Vorstand des Förderverein

 

1. Vorsitzender: Herr Henning Krüger

2. Vorsitzende: Herr Markus Wilming

Kassiererin: Frau Tina Macht

E-Mail:

Foerderverein@kks-emsdetten.de